Kirchenstiftung

Die Pfarrkirchenstiftungen St. Georg und St. Agnes sind Stiftungen kirchlichen Rechts und werden von einem durch den Diözesanbischof errichteten Stiftungsrat verwaltet.

Vor der Anerkennung der katholischen Kirche im Kanton Zürich war den Stiftungen die alleinige Sorge für die finanzielle Ausstattung der Pfarrei anvertraut, sie sollten Gottesdienst und Seelsorge sicherstellen.

Heute verwalten sie das Stiftungsvermögen, den Grundbesitz und die Liegenschaften der Pfarrei, deren Eigentümerin sie sind. Sie sind karitativ tätig und unterstützen das Pfarreileben im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf vielfältige Weise.

Ihre Mitglieder, die Stiftungsräte, sind, wie schon erwähnt, vom Bischof auf unbeschränkte Zeit ernannt. Präsident der Stiftungen ist im Normalfall der jeweilige Pfarrer, Pfarreibeauftragter oder Pfarradministrator.

Kontaktperson:
Stiftungspräsident
Pfarreibeauftragter
Matthias Westermann
Heinrich Wettstein-Strasse 14
8700 Küsnacht